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   BFH, 04.02.1970 - I R 101/66   

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https://dejure.org/1970,1347
BFH, 04.02.1970 - I R 101/66 (https://dejure.org/1970,1347)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1970 - I R 101/66 (https://dejure.org/1970,1347)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1970 - I R 101/66 (https://dejure.org/1970,1347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts - Antrag der Beteiligten - Spruchkörper - Beschwer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 487
  • BStBl II 1970, 222
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 11.12.1974 - I B 46/74

    Streitwert - Festsetzung - Antrag - Beteiligter - Rechtsschutzbedürfnis -

    Eine Beschwer ist nicht erforderlich (Klarstellung zum Beschluß des BFH vom 4. Februar 1970 I R 101/66, BFHE 97, 487, BStBl II 1970, 222).

    Soweit im Beschluß I R 101/66 zum Ausdruck gebracht worden ist, Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrages nach § 146 Abs. 1 Satz 2 FGO sei das Vorliegen einer Beschwer, hält der Senat an der dort vertretenen Ansicht nicht fest.

  • BFH, 22.05.1970 - IV B 81/67

    Kostenverfügung des Kostenbeamten - Beschwerde - Ansatz des Streitwertes

    Dieser Ansatz eines Streitwerts ist dann Teil des Kostenansatzverfahrens, und es ist -- wie im Zivilprozeß -- anerkannten Rechts, daß auch, soweit es sich um die Höhe dieses Streitwerts handelt, gegen die Kostenverfügung die Erinnerung nach § 148 Abs. 1 Satz 1 FGO (bzw. nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GKG) gegeben ist (vgl. BFH-Beschlüsse I B 11/66 vom 25. Januar 1967, BFH 88, 19, BStBl III 1967, 253; III B 56/67 vom 6. Oktober 1967, BFH 90, 284, BStBl II 1968, 65; VI B 90/69 vom 5. Dezember 1969, unveröffentlicht; I R 101/66 vom 4. Februar 1970, BFH 97, 487, BStBl II 1970, 222; Drischler, Gerichtskostengesetz, 2. Aufl., § 23 Anm. 14; Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 146 FGO, Anm. 3; Lauterbach, Kostengesetze, 15. Aufl., § 4 GKG, Anm. 2 Ea; Markel, Gerichtskostengesetz, § 23 Anm. 1; Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 2. bis 4. Aufl., § 128 FGO, Anm. 3 c, § 146 FGO, Anm. 4, § 148 FGO Anm. Abs. 6).

    Denn es steht ihm frei, in Fällen, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, d. h. also in allen den Fällen, in denen die Höhe des Streitwerts nicht auf der Hand liegt (BFH-Beschluß I R 101/66), die Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht (§ 146 Abs. 1 FGO) zu beantragen, gegen die dann nach § 146 Abs. 3 FGO die Beschwerde gegeben ist.

  • BFH, 28.04.1972 - VI R 71/69

    Lehrkräfte an Abendschulen üben nichtselbständige Tätigkeit aus

    Beantragt ein Beteiligter die Streitwertfestsetzung durch den erkennenden Senat des BFH, so hat er die Gründe vorzutragen, weshalb er dies für erforderlich hält (vgl. BFH-Beschluß I R 101/66 vom 4. Februar 1970, BFH 97, 487, BStBl II 1970, 222).
  • BFH, 10.03.1972 - III B 28/70

    Rechtsschutzbedürfnis - Festsetzung des Streitwerts - Höhe des Streitwerts -

    Die Rechtsprechung des BFH verlangt für die Zulässigkeit eines solchen Antrags das Vorliegen einer Beschwer (Beschluß I R 101/66 vom 4. Februar 1970, BFH 97, 487, BStBl II 1970, 222).
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